Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Baumfällkosten
Leitsatz
Aufwendungen für das Fällen von Bäumen sind nicht als Betriebskosten umlegbar, wenn sie deshalb fällig wurden, weil Rückschnitte in der Vergangenheit nicht fachgerecht ausgeführt wurden.
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