Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Aufzug; Fahrstuhl; Wirtschaftseinheit; Vollwartungsvertrag; Pauschalansatz
Leitsatz
1. Es ist zulässig, Betriebskosten für mehrere Aufzugsanlagen in ei-ner Wirtschaftseinheit einheitlich abzurechnen. Der abweichenden Auffassung der ZK 63 (MM 87, 32), die ohne Begründung bei getrennten Heizungsanlagen innerhalb einer Wirtschaftseinheit eine getrennte Abrechnung für die Umlage fordert, folgt die Kammer nicht.
2. Zulässigkeit eines pauschalen Ansatzes von 80 % der Kosten eines abgeschlossenen Vollwartungsvertrages für die Aufzugsanlage als Wartungskosten.
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