Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Preisbindungswegfall; Vorauszahlungsvereinbarung
Leitsatz
Haben die Parteien eine Bruttokaltmiete vereinbart, so kann der Vermieter nach Wegfall der Preisbindung Betriebskostennachforderungen nur geltend machen, wenn die Parteien nachträglich vereinbart haben, daß der Mieter nach Wegfall der Preisbindung neben einer Bruttokaltmiete auch Vorschüsse für Betriebskosten zu zahlen hat.
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