Urteil Betriebsbedarf


Schlagworte

Betriebsbedarf; Kündigungsgründe; Betriebsfremder; Wohnbedarf; Fachkräfte; berechtigtes Interesse

Leitsatz

Der Betriebsbedarf eines Unternehmers berechtigt nicht zur Kündigung einer an einen Betriebsfremden vermieteten Wohnung - keine Werkswohnung -, wenn der Vermieter diese Wohnung

a) nur anzuwerbenden Fachkräften zur Verfügung stellen und mit dem Wohnungsangebot seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern will oder b) einem Arbeitnehmer mit konkretem Wohnbedarf zur Verfügung stellen will.

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