Urteil Betriebsbedarf


Schlagworte

Betriebsbedarf; Kündigung; Hausmeister; Hausmeisterwohnung; Betriebswohnung

Leitsatz

Das Mietverhältnis über eine Wohnung, die bisher keine Betriebswohnung war, kann wegen Betriebsbedarfes gekündigt werden, um dort einen Hausmeister einziehen zu lassen, sofern die Einstellung des Hausmeisters objektiv erforderlich und die Wohnung hierfür geeignet ist.

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