Urteil Betretungsrecht
Schlagworte
Betretungsrecht; Bauaufsichtsbehörde; ungenehmigte Bauarbeiten
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörde bei ungenehmigten Bauarbeiten berechtigt ist, ein Grundstück ohne vorausgehenden Verwaltungsakt zu betreten.
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