Urteil Betretensrecht
Schlagworte
Betretensrecht; Renovierungsarbeiten; Rückgabe; vorzeitige Rückgabe
Leitsatz
Der Mieter ist zur Weiterzahlung des Mietzinses verpflichtet, wenn er erklärt hat, daß der Vermieter die Mieträume zur Durchführung von Renovierungsarbeiten bereits vor Mietvertragsende betreten darf
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