Urteil Betretensrecht


Schlagworte

Betretensrecht; Wohnung; Verwalterwechsel; Zutrittsrecht; Wohnungsbesichtigung

Leitsatz

Das Recht des Vermieters, die Wohnung auf ihren vertragsgemäßen Zustand zu prüfen, kann nur in angemessenen zeitlichen Abständen, nämlich in einem Abstand von etwa zwei Jahren, ausgeübt werden.

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