Urteil Beteiligung des Zessionars des Rückübertragungsanspruchs im Investitionsvorrangverfahren
Schlagworte
Beteiligung des Zessionars des Rückübertragungsanspruchs im Investitionsvorrangverfahren; Rechtsstaatsprinzip; unechte Rückwirkung
Leitsatz
Die Vorschriften in Art. 14 Abs. 5 Satz 4 des 2. VermRÄndG bzw. § 28 Abs. 2 Satz 3 InVorG n. F.verstoßen nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes.
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