Urteil Beteiligung an einem Unternehmensträger
Schlagworte
Beteiligung an einem Unternehmensträger; Bruchteilseinräumung; Zeitpunkt der Anteilsentziehung
Leitsatz
Ist die (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung an einem Unternehmensträger im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG geschädigt worden, kann der Berechtigte unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG i. d. F. des Wohnungsmodernisierungssicherungsgesetzes vom 17. Juli 1997 die Einräumung von (anteiligem) Bruchteilseigentum an sämtlichen Vermögensgegenständen verlangen, die zum Zeitpunkt der Anteilsentziehung zum Unternehmen gehörten oder später von diesem angeschafft worden sind.
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