Urteil Bestreiten mit Nichtwissen
Schlagworte
Bestreiten mit Nichtwissen; Nichtwissen; Bestreiten; Umbaumaßnahmen; Beweislast
Leitsätze
1. Der Vermieter, der eigene Kenntnisse von einem Schaden, den ein von ihm mit Umbauarbeiten in den vermieteten Räumen beauftragter Unternehmer verursacht haben soll, nicht besitzt, und der aufgrund eingeholter Informationen nicht beurteilen kann, welche von mehreren unterschiedlichen Darstellungen über den Geschehensablauf der Wahrheit entspricht, darf den Hergang im Prozeß mit Nichtwissen bestreiten.
2. Der Umstand, daß ein geltend gemachter Schaden des Mieters unstreitig im Zusammenhang mit vom Vermieter beauftragten Umbaumaßnahmen steht, macht eine Sachaufklärung über die Schadensursache nicht entbehrlich.
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