Urteil Bestreiten eines in der ersten Instanz unstreitig gestellten Sachverhalts
Schlagworte
Bestreiten eines in der ersten Instanz unstreitig gestellten Sachverhalts
Leitsatz
Eine Partei kann sich ein Bestreiten nicht dadurch für das Berufungsverfahren vorbehalten, dass sie einen Sachverhalt lediglich „für die erste Instanz" unstreitig stellt.
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