Urteil Bestreiten


Schlagworte

Bestreiten; pauschales Bestreiten im Prozeß; Geständnis, gerichtliches -; Zugeständnis; Treuhandanstalt; Kapitalneufestsetzung; Neufestsetzung, - der Kapitalverhältnisse

Leitsätze

a) Zur Frage, wann ein prozessual zu lässiges pauschaliertes Bestreiten vor liegt.

b) § 56 e Abs. 1 DMBilG ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

c) Die Neufestsetzung der Kapitalver hältnisse im Sinne des § 56 e Abs. 1 Satz 2 DMBilG ist erst bewirkt, wenn sie in das Handelsregister eingetragen ist (§ 56 b Abs. 6 DMBilG).

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