Urteil Bestimmungsrecht, - und Gläubigerverzug


Schlagworte

Bestimmungsrecht, - und Gläubigerverzug; Auswahlentscheidung, Aufforderung zur - als Leistungsangebot; Nichterfüllung, keine Einrede der - bei Vertragsuntreue; Kündigung, unberechtigte - und Einrede der Nichterfüllung

Leitsätze

a) Hängt die Leistungspflicht einer Vertragspartei davon ab, daß der Vertragspartner zunächst von einem Bestimmungsrecht Gebrauch macht (hier: Auswahl bestimmter Filme aus einem Gesamtsortiment), liegt schon in der nachdrücklichen Aufforderung, diese Auswahlentscheidung zu treffen, ein wörtliches Angebot i. S. von § 295 BGB.

b) Hat eine Vertragspartei eine unbegründete fristlose Kündigung des Vertrags ausgesprochen, und hält sie auch weiterhin daran fest, zur weiteren Vertragserfüllung nicht verpflichtet zu sein, steht ihr die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht mehr zu, wenn sie von der anderen Vertragspartei auf Erfüllung in Anspruch genommen wird (im Anschluß an BGHZ 50, 175, 177; 88, 91, 96).

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