Urteil Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten
Schlagworte
Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten; Immobilienfonds; gespaltene Beitragspflicht; Höhenbegrenzung der Beitragspflicht; Nachschusspflicht; Schrottimmobilien
Leitsatz
Das durch § 707 BGB geschützte mitgliedschaftliche Grundrecht eines Gesellschafters kann nicht berührt sein, wenn er einem Gesellschafterbeschluss zustimmt, der zu im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehenen weiteren Beitragspflichten führt.
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