Urteil Bestimmbarkeit einer mitverkauften Teilfläche


Schlagworte

Bestimmbarkeit einer mitverkauften Teilfläche; Unerheblichkeit einer Falschbezeichnung; Schadensersatz wegen Verweigerung der Erfüllung des Grundstückskaufvertrags

Leitsätze

1. Beschreiben die Parteien das verkaufte Anwesen im Kaufvertrag versehentlich mit einer Grundstücksbezeichnung, die nur einen Teil des Anwesens umfasst, ist nach den Grundsätzen der falsa demonstratio auch die übrige Fläche des Anwesens mitverkauft (Fortführung von Senat, Urt. v. 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 -, NJW 2002, 1038).

2. Die Eigentumsverschaffungspflicht des Verkäufers ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn die verkaufte Teilfläche in der Örtlichkeit eindeutig bestimmt ist und die Parteien ihre verbindliche Festlegung der Durchführung des Vertrags überlassen haben (Bestätigung von Senat, BGHZ 150, 334).

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