Urteil Bestellung eines besonderen Vertreters für prozeßunfähigen Beklagten
Schlagworte
Bestellung eines besonderen Vertreters für prozeßunfähigen Beklagten
Leitsatz
Bestehen ernsthafte Zweifel an der Prozeßfähigkeit des wegen erheblicher Mietrückstände auf Räumung verklagten Mieters oder Nutzers der Wohnung, hat das Gericht auf Antrag des Vermieters einen besonderen Vertreter zu bestellen, damit der Rechtsstreit fortgeführt werden kann.
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