Urteil Bestellung
Schlagworte
Bestellung; Verwalter; Verwaltervergütung; Eigentümerbeschluß
Leitsatz
1. Ein Tagesordnungspunkt "Bestellung eines Verwalters" deckt sowohl einen Beschluß der Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters als auch über die Höhe der Vergütung.
2. Eine Verwaltervergütung in Höhe von 100 DM pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer kann bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen im Rahmen des Üblichen und Angemessenen liegen.
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