Urteil Bestandsschutz für Vergleich über Eigentum
Schlagworte
Bestandsschutz für Vergleich über Eigentum; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche bei Fehlen vermögensrechtlicherTatbestände; Nutzungsherausgabe
Leitsatz
Eine Einigung im Sinne der Überleitungsvorschriften zum Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz (Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 = Art. 225 EGBGB; Art. 7 Abs. 2) kann durch Abschluß eines Vergleichs, bei nur einseitigem Nachgeben als deklaratorisches Anerkenntnis, zustande kommen.
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