Urteil Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß zur Ausfüllung der Teilungserklärung
Schlagworte
Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß zur Ausfüllung der Teilungserklärung; Kostenverteilung und Fläche von Kellerräumen
Leitsätze
1. Sieht die Teilungserklärung eine Verteilung der Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage nach anteiligen Wohn- bzw. Nutzflächen einschließlich der Kellerräume ausdrücklich vor, beschließen die Wohnungseigentümer zunächst bestandskräftig die genaue Vermessung und sodann bestandskräftig die genaue Festlegung der anteiligen Wohn- und Nutzflächen, ist dieser Verteilungsschlüssel der Jahresabrechnung zugrunde zu legen.
2. Die Einrede, die Kellerflächen dürften nur zu 25 % mitberücksichtigt werden, kann nicht in dem Verfahren über die gerichtliche Ersetzung der Jahresabrechnung gebracht werden.
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