Urteil Bestandskräftige Entschädigungsberechnung


Schlagworte

Bestandskräftige Entschädigungsberechnung; ungeteilte Erbengemeinschaft; Neuberechnung für einzelne klagende Erben; Wiederaufgreifensgrund

Leitsatz

Durch die bestandskräftige Festsetzung der Entschädigung für die Erben einer ungeteilten Erbengemeinschaft im Entschädigungsbescheid wird der Entschädigungsanspruch all derjenigen Erben, die den Bescheid bestandskräftig haben werden lassen, endgültig geregelt, mit der Folge, dass eine Änderung der Sachlage im Sinne von § 51 Nr. 1 VwVfG nicht vorliegt, wenn andere Erben klageweise einen höheren Entschädigungsanspruch durchsetzen.

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