Urteil Besondere Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR


Schlagworte

Besondere Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR; Opferrente; tatbestandliche Rückanknüpfung an strafrechtliche Rehabilitierung; echte, unechte Rückwirkung; Gewaltenteilungsprinzip

Leitsätze

1. Die Regelung in § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG entfaltet keine unzulässige Rückwirkung.

2. Die mit Wirkung vom 9. Dezember 2010 in Kraft getretene Erstreckung der Härteregelung des § 19 StrRehaG auf besondere Zuwendungen im Sinne von § 17 a StrRehaG überschreitet den Gestaltungsspielraum nicht und indiziert keine verfassungswidrige Unvollständigkeit der vorherigen Regelung.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (9 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
45,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
45,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,94 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.