Urteil Besitzstörung des Mieters durch Baugerüst
Schlagworte
Besitzstörung des Mieters durch Baugerüst
Leitsatz
Der Mieter kann im Wege einer einstweiligen Verfügung die Beseitigung eines Baugerüsts verlangen, auch wenn er zur Duldung nach § 541 a BGB verpflichtet wäre.
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