Urteil Besitzstörung
Schlagworte
Besitzstörung; Stromsperre; Besitzschutz; Versorgungsleistung; Daseinsvorsorge
Leitsatz
Führt die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu, daß mit dem Kunden nicht identische Endabnehmer - im Mietwohnungsbau typischerweise der Wohnungsmieter - keine Versorgungsleistung erhält, so ist dem VU die Ausübung des ZBR als Besitzstörung des Mieters verboten.
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