Urteil Besitzeinweisung in Unternehmensteil
Schlagworte
Besitzeinweisung in Unternehmensteil; Unternehmenserwerb durch Ankauf von Restanteilen
Leitsätze
Die vorläufige Einweisung in den Besitz eines Unternehmensteils setzt die Entflechtung des Unternehmens voraus.
Der Berechtigte darf nur insoweit in den Besitz eines aus mehreren Unternehmen zusammengefaßten Unternehmens eingewiesen werden, als er seine Rückgabeberechtigung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat.
Ein Unternehmen, das erst im Wege des Ankaufs von Restanteilen nach § 6 Abs. 5 Satz 4 VermG insgesamt in die Hand des Berechtigten gelangt, kann nicht Gegenstand der vorläufigen Besitzeinweisung sein.
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