Urteil Besichtigungsrecht des Vermieters bei Modernisierungsmaßnahmen


Schlagworte

Besichtigungsrecht des Vermieters bei Modernisierungsmaßnahmen

Leitsätze

1. Eine Klausel in einem formularmäßigen Mietvertrag, dass der Vermieter auch ohne besonderen Anlass die Wohnung besichtigen darf, ohne dass die Häufigkeit des Besichtigungsrechts eingeschränkt ist, ist unwirksam.

2. Dem Vermieter steht jedoch auch ohne vertragliche Vereinbarung ein Besichtigungsrecht an Werktagen zwischen 10 und 13 Uhr oder zwischen 15 und 18 Uhr nach vorheriger siebentägiger schriftlicher Ankündigung zu, wenn er sich ein Bild von dem Zustand der Wohnung wegen geplanter Modernisierungsmaßnahmen verschaffen will.

(Leitsätze der Redaktion)

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