Urteil Besichtigungsklausel für periodisches Zutrittsrecht
Schlagworte
Besichtigungsklausel für periodisches Zutrittsrecht
Leitsatz
Eine mietvertragliche Regelung, in der nicht auf einen besonderen Besichtigungsanlass abgestellt wird, ist unwirksam. Soweit durch die Klausel aber lediglich bestätigt werden soll, dass ein periodisches Besichtigungsrecht im Abstand von mindestens zwei Jahren besteht, ergeben sich grundsätzlich keine Bedenken. Die Besichtigung ist aber nur nach Vorankündigung gestattet.
(Leitsatz der Redaktion)
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