Urteil Besichtigung der Wohnung durch Vermieter


Schlagworte

Besichtigung der Wohnung durch Vermieter; Besichtigung der Wohnung/durch Rechtsanwalt des Vermieters; Wohnungsbesichtigung/durch Rechtsanwalt des Vermieters; Rechtsanwalt/kein Recht zur Besichtigung der Wohnung; Handwerker/Besichtigung der Wohnung; Duldung der Besichtigung/Handwerker

Leitsatz

Der Mieter muß die Besichtigung seiner zu Wohnzwecken dienenden Mieträume nur durch solche Personen dulden, die dem Anlaß der Besichtigung gerecht werden und aus dem veranlaßten wichtigen Grund die Räume besichtigen. Weder für die Feststellung des Zustandes der Wohnung allgemein, noch im Rahmen gedachter oder beabsichtigter Baumaßnahmen und schließlich auch nicht für die Feststellung von Schäden erscheint die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes notwendig. Die Begründung, an die Besichtigung könnten sich Rechtsstreitigkeiten anschließen, gibt für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bei der Wohnungsbesichtigung keinen zu erkennenden Grund ab.

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