Urteil Beseitigung von Bäumen


Schlagworte

Beseitigung von Bäumen; Eigentümerbeschluß ohne Verwalter

Leitsätze

1. Verläßt der den Vorsitz einer Eigentümerversammlung führende Verwalter den Versammlungsort, nachdem sämtliche Tagesordnungspunkte abgehandelt sind, ohne die Versammlung ausdrücklich zu schließen, ist grundsätzlich mit seinem Weggang die Versammlung als beendet anzusehen und danach kein Raum mehr für eine Beschlußfassung der Wohnungseigentümer.

2. Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erneute Anpflanzung von Bäumen, die ein anderer Wohnungseigentümer auf dem ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teil des gemeinschaftlichen Grundstücks unberechtigt gefällt hat.

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