Urteil Beseitigung einer Störung (hier Thujahecke auf Sondernutzungsfläche)


Schlagworte

Beseitigung einer Störung (hier Thujahecke auf Sondernutzungsfläche); Sträucher; Hecken; Bäume; Umfang des Sondernutzungsrechts

Leitsatz

Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein.

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