Urteil Beseitigung
Schlagworte
Beseitigung; Pacht; Holzterrasse
Leitsatz
Die Wohnungseigentümer können die Beseitigung einer Holzterrasse verlangen, die ein Wohnungseigentümer, der das Sondereigentum vor dem Erwerb gepachtet hatte, schon während seiner Pachtzeit errichtet und genutzt hatte, wenn dieser bei Eigentumserwerb wußte, daß sich die Wohnungseigentümer gegen deren Bestand ausgesprochen hatten.
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