Urteil Beseitigung


Schlagworte

Beseitigung; Loggia; Verglasung; Rechtsmißbrauch

Leitsätze

1. Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Loggiaverglasung) den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet.

2. Zur Prüfung des Rechtsmißbrauchs, wenn von einem Wohnungseigentümer die Beseitigung einer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer angebrachten Loggiaverglasung verlangt wird.

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