Urteil Beschwerdewert für Nachbarklage
Schlagworte
Beschwerdewert für Nachbarklage; Grenzüberbau
Leitsatz
Der Wert der Beschwer (Berufungsstreitwert) für ein klageabweisendes Urteil auf Beseitigung des Grenzüberbaus bestimmt sich nach dem Wertverlust, den das Grundstück dadurch erlitten hat und nicht nach den Kosten der Beseitigung. Maßgeblich sind der Wert der überbauten Fläche und die zu schätzende Wertminderung des übrigen Grundstücks (hier 2 %).
(Leitsatz der Redaktion)
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