Urteil Beschwerdewert für Berufung gegen Auskunftserteilung


Schlagworte

Beschwerdewert für Berufung gegen Auskunftserteilung; Streitwert

Leitsatz

Der Beschwerdewert für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Person bemisst sich nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert, und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten.

(Leitsatz der Redaktion)

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