Urteil Beschwerdewert bei Erledigung
Schlagworte
Beschwerdewert bei Erledigung
Leitsatz
Bei der Prüfung der Frage, ob der Streitwert der Hauptsache die Berufungssumme übersteigt, ist grundsätzlich auf das voraussichtliche Unterliegen einer Partei abzustellen, von dem das Gericht bei seinem Kostenausspruch ausgegangen ist.
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