Urteil Beschwerdewert bei Abweisung der Klage auf Räumung und Herausgabe geliehener Räumlichkeiten
Schlagworte
Beschwerdewert bei Abweisung der Klage auf Räumung und Herausgabe geliehener Räumlichkeiten
Leitsatz
Die Beschwer des zur Räumung und Beseitigung einer Containeranlage verurteilten Entleihers eines Grundstücks bemisst sich nach dem Verkehrswert der Räumlichkeiten, zu deren Herausgabe er verurteilt worden ist. Hinzuzurechnen ist der Wert seines Interesses, sich gegen die Kosten einer Ersatzvornahme für die Beseitigung der Containeranlage zu wehren.
(Leitsatz der Redaktion)
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