Urteil Beschwerdewert bei Streit über Benutzungsweise der Mietsache
Schlagworte
Beschwerdewert bei Streit über Benutzungsweise der Mietsache
Leitsatz
Bei einem Rechtsstreit über die Berechtigung des Mieters, die Mietsache in einer bestimmten Art und Weise nutzen zu dürfen, bei dem der Bestand des Mietverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig ist, bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach § 3 ZPO.
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