Urteil Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwerdewert; Einziehung; Wohnungseigentum; Wert; Beschwerdegegenstand
Leitsatz
Der Wert des Beschwerdegegenstands, der sich nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung einer von der Eigentümergemeinschaft unter Hinweis auf eine mögliche spätere Entziehung seines Wohnungseigentums beschlossenen Abmahnung richtet, übersteigt 1.500 DM.
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