Urteil Beschwerdewert


Schlagworte

Beschwerdewert; Unterlassungsklage; Tierhaltung

Leitsätze

1. Der Berufungsstreitwert für einen Unterlassungsanspruch wegen unerlaubter Tierhaltung beträgt 600 DM.

2. Nach dem Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 13. Januar 1981 ist ein Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag wirksam; eine entgegenstehende Entscheidung des Amtsgerichts ist unabhängig vom Streitwert mit der Berufung anfechtbar.

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