Urteil Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwerdewert; Räumungsklage; Wochenendgrundstück; Nutzungsentgeltberechnung; Nebenleistungen; Schneebeseitigungskosten
Leitsätze
1. Der Wert der Beschwer für einen zur Räumung und Herausgabe eines zu Erholungszwecken genutzten Grundstücks verurteilten Beklagten bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen jährlichen Nutzungsentgelt, wenn die Klage nach dem 1.3.1993 erhoben worden ist (analog § 9 Satz 1 ZPO).
2. Für die Berechnung des jährlichen Nutzungsentgeltes sind außer der eigentlichen Jahrespacht jährliche Aufwendungen für die von dem Nutzer übernommenen Nebenleistungen (z. B. Kosten der Schneebeseitigung) hinzuzurechnen, nicht dagegen die Kosten für die Wohngebäude- und Hausratversicherung sowie Stromkosten, wenn ein unbebautes Grundstück überlassen worden ist.
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