Urteil Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwerdewert; Tierhaltung; Unterlassungsklage; Affektationsinteresse
Leitsatz
1. Ist der Mieter auf Unterlassung der Tierhaltung verurteilt, beträgt die Beschwer nicht mehr als 600 DM, so daß die Berufung unzulässig ist.
2. Das Affektationsinteresse muß dabei unberücksichtigt bleiben.
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