Urteil Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwerdewert
Leitsatz
Der Wert der Beschwer des mit seinem Auskunftsanspruch abgewiesenen Klägers beträgt in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird. Für eine notwendige Schätzung des Leistungsanspruchs ist anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen, welche Vorstellungen er sich vom Wert seines Leistungsanspruchs gemacht hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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