Urteil Beschwerdegegenstand
Schlagworte
Beschwerdegegenstand; Geschäftswert; Besichtigungsrecht; Betretensrecht
Leitsatz
Zum Geschäftswert und Wert des Beschwerdegegenstands, wenn es darum geht, ob der Ausschluß des Geschäftsführers einer Verwalter-GmbH mit über 20 Mitarbeitern von dem Recht, Hobbyräume eines Wohnungseigentümers zum Zweck der Besichtigung zu betreten, wegen des gespannten Verhältnisses zwischen ihm und dem betroffenen Wohnungseigentümer gerechtfertigt ist.
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