Urteil Beschwerde, weitere
Schlagworte
Beschwerde, weitere; Statthaftigkeit; Berichtigung; Rubrum
Leitsatz
Gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts, deren Gegenstand die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung eines amtsgerichtlichen Beschlusses in einer Wohnungseigentumssache ist, findet eine weitere Beschwerde nicht statt.
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