Urteil Beschwer, keine - bei Begründung mit neuem Lebenssachverhalt


Schlagworte

Beschwer, keine - bei Begründung mit neuem Lebenssachverhalt; Lebenssachverhalt, kei- ne Beschwer bei Begründung mit neuem -

Leitsatz

Der Kl. kann das erstinstanzliche Urteil nicht mit der Berufung in der Weise anfechten, daß er den weiterverfolgten Klageanspruch in erster Linie auf ei nen neuen Lebenssachverhalt und hilfsweise auf den erstinstanzlichen Kla gegrund stützt (Anschluß an BGH, Urt. v. 14. Februar 1996 - VIII ZR 68/95, NJW-RR 1996, 765 unter Aufgabe von BGH, Beschl. v. 9. November 1995 IX ZB 65/95, NJW 1996, 320).

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