Urteil Beschwer, - für Berufung bei Hilfsantrag
Schlagworte
Beschwer, - für Berufung bei Hilfsantrag; Beurkundung, notarielle - bei Abhängigkeit von anderem Ver- trag
Leitsatz
Zur Zulässigkeit einer Berufung, wenn der Kl. mit dem Hauptantrag nicht die Beseitigung der durch das erstinstanzliche Urteil geschaffenen Beschwer erstrebt, aber seinen in erster Instanz geltend gemachten Klageanspruch hilfsweise weiterverfolgt.
BGB § 313; GmbHG § 15 Zur Frage des Formzwangs bei einseitiger Abhängigkeit eines Vertrages über den Verkauf von GmbH Geschäftsanteilen von einem Grundstücksvertrag, wenn beide Verträge in getrennten notariellen Urkun den niedergelegt sind.
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