Urteil Beschwer bei Urteil über ungehinderten Zugang zum Stromzähler


Schlagworte

Beschwer bei Urteil über ungehinderten Zugang zum Stromzähler

Leitsatz

Tauscht der Vermieter die Kellerschlösser aus, so dass der Mieter nicht jederzeit ungehindert Zugang zum Stromzähler hat, liegt nur ein geringfügiger Mangel vor, der mit einer fiktiven Minderungsquote von 1 % angenommen werden kann. Bei einer monatlichen Miete von unter 1.600 € ist damit die für eine Berufung nötige Beschwer von mehr als 600 € nicht erreicht (dreieinhalbfacher Jahresbetrag der fiktiven monatlichen Minderung).

(Leitsatz der Redaktion)

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