Urteil Beschwer bei immaterieller Beeinträchtigung
Schlagworte
Beschwer bei immaterieller Beeinträchtigung
Leitsatz
Eine 1.500,00 DM übersteigende Beschwerdesumme in WEG-Sachen ist nicht erreicht, wenn es dem Beschwerdeführer allein darum geht, die einem anderen Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß erlaubte Ersetzung von Terrassenplatten in anderer Farbe zu verhindern.
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