Urteil Beschwer bei negativem Feststellungsantrag, Feststellungsabschlag
Schlagworte
Beschwer bei negativem Feststellungsantrag, Feststellungsabschlag
Leitsatz
Bei einer negativen Feststellungsklage ist - anders als bei einer positiven Feststellungsklage - kein Feststellungsabschlag zu berücksichtigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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