Urteil Beschwer
Schlagworte
Beschwer; Rechtsmittelstreitwert; Wertbestimmung
Leitsätze
1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittelführers bestimmt sich nach dessen Interesse an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist.
2. Die Bestimmung des Werts der Beschwerde bemisst sich nach dem Wert des durch die Klage bestimmten Streitgegenstands. Für die Bestimmung dieses Wertes ist das in den Klageanträgen zum Ausdruck kommende Interesse und nicht ein weitergehender wirtschaftlicher Nutzen maßgebend, den der Kläger durch den Prozessgewinn erreicht.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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